Warum gibt es eine behördliche Überwachung? | | Jede Nutzung einer Kleinkläranlage führt zu einer Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer. Hierfür bedarf es nach Wasserrecht einer Erlaubnis. Daher muss die zuständige Behörde im Hinblick auf den Gewässerschutz eine überwachende Funktion einnehmen. | Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Welche Behörde ist zuständig für die Überwachung?
Für die Überwachung der Kleinkläranlagen sind die Unteren Wasserbehörden im Rahmen der Gewässeraufsicht zuständig. - Welche Informationen benötigt die überwachende Behörde über den laufenden Betrieb der Kleinkläranlage?
Die Behörde benötigt die Wartungsprotokolle und -ergebnisse. (Mehr dazu: [2] Instandhaltung/Wartung) Diese Daten sind lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren (in NRW z.B. mindestens drei Jahre, Regelung laut Landeswassergesetz). Von der Unteren Wasserbehörde werden die Vorlagebedingungen geregelt. - Was geschieht im Rahmen der behördlichen Überwachung?
| | Die behördliche Überwachung beinhaltet die Überprüfung von Einleiterwerten. Vorgaben für die behördliche Überwachung sind in der wasserrechtlichen Erlaubnis enthalten. |
- Muss der Eigentümer einen Behördenvertreter jederzeit auf das Grundstück lassen?
Nein, nicht jederzeit - aber nach vorheriger Anmeldung. Wenn allerdings "Gefahr in Verzug" ist, z. B. die Vermutung einer Gewässerverunreinigung besteht, können rechtliche Maßnahmen getroffen werden, um sich auch gegen den Willen des Grundstückseigentümers Zutritt zu verschaffen. Ihre Frage: info@abwasser-dezentral.de
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