Die Fäkalschlammentsorgung ist erforderlich, da bei der Abwasserreinigung Reststoffe in der Kleinkläranlage zurückgehalten und gesammelt werden. Durch eine zu hohe Schlammmenge werden die Reinigungsleistungen und die Lebensdauer einer Anlage negativ beeinflusst. Bei der Entsorgung dieses Schlammes stellen sich die Fragen:
Was ist Fäkalschlamm?
Wieviel Fäkalschlamm fällt an?
Warum muss der Fäkalschlamm entsorgt werden?
Was kostet die Fäkalschlammentsorgung?
Was ist Fäkalschlamm? | | Als Fäkalschlamm bezeichnet man den Klärschlamm aus Kleinkläranlagen. Er besteht aus sedimentierten Rückständen der Abwasserreinigung. Bei Kleinkläranlagen setzt sich der Klärschlamm (=Fäkalschlamm) aus abgestorbenen Bakterien der biologischen Reinigungsstufe und den abgesetzten Feststoffen aus der Vorreinigung zusammen. Bei einer chemischen Phosphorelimination kommt außerdem noch der Fällschlamm hinzu. | Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Wo fällt in einer KKA Fäkalschlamm an?
In Kleinkläranlagen fallen in jeder Reinigungsstufe Schlämme an. Sie werden durch Rückhalt oder Rückführung in der Vorklärkammer oder in separaten Fäkalschlammsammeltanks gespeichert. - Ist Fäkalschlamm gesundheitsgefährdend?
Ja. Fäkalschlamm enthält wie Abwasser gesundheitsgefährdende Stoffe, die beim Menschen Infektionen hervorrufen können.
Ihre Frage: info@abwasser-dezentral.de
Wieviel Fäkalschlamm fällt an?Es ist sehr schwierig, dem jeweiligen Anlagetyp eine bestimmte Menge an Fäkalschlamm zuzuordnen. Dies hat vielmehr in erheblichem Maße mit den Lebensgewohnheiten der Nutzer und dem Abwasseranfall zu tun. Generell läßt sich nur sagen, dass bei Pflanzenkläranlagen und Festbettanlagen weniger Fäkalschlamm anfällt als bei anderen Anlagetypen. Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Wie kann die Fäkalschlammmenge gemessen werden?
Bei jeder Wartung sollte von der beauftragten Fachkraft die Höhe des Schlammspiegels in der Vorklärung ermittelt werden und ggf. die Schlammentsorgung veranlasst werden.
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Warum muss Fäkalschlamm entsorgt werden?Eine rechtzeitige Schlammentsorgung ist notwendig, um bei zunehmendem Schlammanfall das Überlaufen der Feststoffe in die biologische Stufe zu verhindern. Schlammregulierung und -entsorgung sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Reinigungsleistung und eine lange Lebensdauer der Kleinkläranlage. Zusätzliche Fragen zum selben Thema - An wen wendet man sich bei Fragen zur Schlammentsorgung?
Rechtlich zuständig ist die Gemeinde. Ansprechpartner finden Sie bei der Unteren Wasserbehörde. Hier kann der Betreiber u.a. auch die Notwendigkeit einer Abfuhr anzeigen. - Wie oft muss der Schlamm entsorgt werden?
Die Regelungen zur Schlammentsorgung werden durch die Gemeinden vorgegeben. Gefordert wird entweder eine bedarfsgerechte oder eine regelmäßige Schlammabfuhr.
Die regelmäßige Schlammabfuhr erfolgt zu bestimmten Terminen und wird durch die Gemeinden je nach Anlagentyp, Größe der Kammern und angeschlossenen Einwohnern (gemäß Herstellerangaben) auf 1-2 mal pro Jahr festgesetzt.
Die bedarfsgerechte Schlammabfuhr ist flexibel und erfolgt in kleineren oder größeren Zeitabständen. In diesem Fall kontrolliert die Wartungsfachkraft den Schlammspiegel (Schlammspiegelmessung) und informiert den zuständigen Entsorgungsbetrieb über den Zeitpunkt der notwendigen Schlammentsorgung. In Einzelfällen informiert die Wartungsfachkraft den Betreiber und dieser vereinbart selbst einen Termin zur Entsorgung. - Ist eine regelmäßige oder eine bedarfsgerechte Entsorgung vorteilhafter?
Eine bedarfsgerechte Schlammabfuhr kann zu weniger Entsorgungsterminen führen. Da die Entsorgungsbetriebe jedoch trotz weniger Aufträge ihre Fixkosten decken müssen, können die Entsorgungskosten [€/m³] mit der Umstellung von einer Regel- auf eine Bedarfsentleerung steigen. Für die Gemeinde ergibt sich durch die Umstellung vorübergehend ein höherer Arbeitsaufwand, der zudem finanziell abgedeckt werden muss. - Was passiert mit dem Schlamm aus der Kleinkläranlage?
Der größte Teil des Schlamms aus Kleinkläranlagen wird von den zuständigen Entsorgungsunternehmen abgefahren und in geeigneten kommunalen Kläranlagen entsorgt. Ein geringerer Teil wird in Verbrennungsanlagen oder auf Deponien als Abfall beseitigt. - Worauf sollte der Betreiber bei der Schlammentsorgung unbedingt achten?
Im Regelfall ist nur die Vorklärkammer der KKA fachgerecht entleeren zu lassen und anschließend wieder mit Wasser zu füllen. Bei fehlerhafter Schlammregulierung der Anlage könnte auch das Absaugen des unteren Teilbereichs der Nachklärkammer oder das oberflächliche Abpumpen von Schwimmschlamm notwendig sein.
Eine Komplettentleerung der Kleinkläranlage ist nur sinnvoll: - bei Betriebsstörungen der Anlage, deren Ursache nicht auszumachen ist oder - wenn ein Reparatureinsatz unterhalb der Wasserkante im Inneren des Behälters ansteht.
Weitergehendes Abpumpen von Schlamm bzw. Abwasser über die Vorklärkammer hinaus entscheidet die Wartungsfachkraft.
TIPP! Achten Sie als Kleinkläranlagen-Betreiber unbedingt selbst mit darauf, dass die richtige Kammer der Anlage abgepumpt wird. Merke! Ein übermäßiges Abpumpen von Schlamm kann den Betrieb einer Kleinkläranlage stören und verursacht unnötige Kosten! - Kann auch der Betreiber die Entsorgung vornehmen?
Die Fäkalschlammentsorgung ist grundsätzlich durch ein sachkundiges Unternehmen vorzunehmen. Dabei bleibt die letztendliche Verantwortung bei der entsprechenden Gemeinde.Es gibt jedoch eine Ausnahme: Landwirtschaftliche Betriebe können den Schlamm ihrer Kleinkläranlage auf betriebseigene Ackerflächen aufbringen (was allerdings anzeigepflichtig bei Gemeinde und landwirtschaftlicher Fachbehörde ist). Bevor jedoch der Schlamm das erste Mal auf eine landwirtschaftliche Fläche aufgebracht wird, muss geklärt werden, dass der Schlamm für Mensch und Natur unbedenklich ist. Dazu muss der Schlamm auf folgende Parameter untersucht werden: - Blei
- Cadmium
- Chrom
- Kupfer
- Nickel
- Quecksilber
- Zink
- AOX (Adsorbierbare organische Halogene)
- Gesamt- und Ammoniumstickstoff
- Phosphat
- Kalium
- Magnesium
- Trockenrückstand
- organische Substanz
- basisch wirksame Stoffe
- pH-Wert.
Der entsprechende Untersuchungsbericht ist der zuständigen Unteren Wasserbehörde und der landwirtschaftlichen Fachbehörde vorzulegen (§ 3 AbfKlärV).
- Gibt es Alternativen zur Fäkalschlammentsorgung?
Es werden vereinzelt Kleinkläranlagensysteme mit Klärschlammkompostierung angeboten. Dabei wird der Schlamm entwässert. Der Rohkompost wird in einem Komposter thermisch behandelt und kann nach vorgegebener Zeit als Dünger z. B. im Garten des Betreibers verwendet werden. Dafür ist je nach regionalen Vorgaben eine Genehmigung zu beantragen
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Was kostet die Fäkalschlammentsorgung?Die Kosten setzen sich zusammen aus Leistungen für die Entnahme, den Transport und die Entsorgung des Schlamms. Die Preisspannen für die Schlammentsorgung liegen bei Kleinkläranlagen zwischen 25 und 50 EUR/m³. Die An- und Abfahrtpauschalen sind entweder inbegriffen oder werden mit zusätzlich ca. 15 EUR bemessen. Für die einmalige Entsorgung des Fäkalschlammes ist somit, je nach Kleinkläranlage und Entsorgungsvorgaben, mit Kosten zwischen ca. 170,- EUR und 250,- EUR zu rechnen, im Mittel mit ungefähr 200,- EUR.
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Die anfallenden Kosten für die Entsorgung stehen in keinem Bezug zu der rechnerisch ermittelbaren Menge des anfallenden Klärschlamms! Ansatzpunkt ist das Kammervolumen der Vorklärung, die bei der Entsorgung vollständig geleert wird. |
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