Die Instandhaltung einer Kleinkläranlage umfasst die Wartung und die Instandsetzung. Die Wartung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Eine Wartungsfirma ist dafür zu beauftragen. Im Rahmen der Wartung können auch kleine Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. Beim Auftreten größerer Mängel der Bau-, Maschinen- und Elektrotechnik muss eine Instandsetzung durchgeführt werden. Die DIN 31051 regelt, was zur Instandhaltung gehört:
 Es ergeben sich die folgenden Fragen:
Warum müssen Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden?
Warum muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden?
Was ist unter Wartung mit Fernüberwachung zu verstehen?
Warum müssen Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden?Nur durch regelmäßige Wartungen kann die Funktionstüchtigkeit und der ordnungsgemäße Betrieb einer Kleinkläranlage sowie die geforderte Ablaufqualität sichergestellt werden. Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Wer darf Wartungsarbeiten durchführen?
| | Wartungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Grundsätzlich erfüllen diese Voraussetzung Mitarbeiter der Herstellerfirmen oder Fachleute mit einer einschlägigen Ausbildung. | | | | | | |
- Darf der Betreiber die Wartungsarbeiten selbst durchführen?
Nein, es sei denn, er hat sich das, für die Durchführung von Wartungsarbeiten erforderliche Fachwissen (Fachkunde), angeeignet.
- Was ist ein Fachkundiger für die Wartung von Kleinkläranlagen?
 | | Ein Fachkundiger ist eine Person, die sich das notwendige Wissen zur Ausübung dieser Aufgabe angeeignet hat. Die erforderliche Qualifikation ist, z. B. durch einen Gesellen- bzw. Meisterbrief, ein Diplom eines Ausbildungsganges aus den Bereichen Umwelttechnik, Abwasser, Ver- und Entsorgungstechnik oder einen geeigneten Fachkundelehrgang zur Wartung von Kleinkläranlagen nachzuweisen. |
- Wer bietet einen Fachkundelehrgang zur Wartung von Kleinkläranlagen an?
Fachkundelehrgänge zur Wartung von Kleinkläranlagen werden z. B. von der [2] DWA (Landesverbände), dem [3] BDZ oder dem [4] BEW angeboten. - Müssen die Wartungen dokumentiert werden?
| | Ja. Die Wartungsfirma vermerkt die bei einer Wartung durchgeführten Arbeiten und den Zustand der Anlage in einem Wartungsprotokoll ([5] Musterwartungsprotokoll ). Mit diesem kann der Betreiber den erforderlichen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage gegenüber der Behörde nachweisen (Mehr dazu: [6] Überwachung). Außerdem muss jede Wartung im Betriebsbuch eingetragen werden. |
- Benötigt der Betreiber ein Wartungsprotokoll?
| | Ja, denn das Protokoll ist auf Verlangen der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. |
- Wie lange ist ein Wartungsprotokoll aufzubewahren?
Wartungsprotokolle sind z.B. in NRW mindestens 3 Jahre aufzubewahren (s. Landeswassergesetz NRW § 60 und 61) - Was ist ein digitales Wartungsprotokoll?
Mit Hilfe einer geeigneten Software ist eine digitale Datenerfassung der Wartungsarbeiten möglich. Dies vereinfacht für die Wartungsfirmen den Datenaustausch. ([7] www.uan.de/projekte/diwa.htm) - Wer darf Instandsetzungsarbeiten durchführen?
 | | Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Grundsätzlich erfüllen diese Voraussetzung Mitarbeiter der Herstellerfirmen oder Fachleute mit einer einschlägigen Ausbildung. | | | |
- Welchen Umfang haben die Wartungsarbeiten?
Der Umfang von Wartungen ist system- und anlagenbezogen. Er richtet sich nach den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt). Ergänzungen hierzu, wie z. B. zusätzliche Analyseparameter, können in der wasserrechtlichen Erlaubnis vorgegeben werden. Bei nicht bauaufsichtlich zugelassenen Anlagen ist der Wartungsumfang in der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde festgelegt. Im Folgenden sind beispielhaft Tätigkeiten aufgeführt, die im Rahmen einer Wartung durchgeführt werden: - Begutachtung der gesamten Kleinkläranlage (Vorklärung und Hauptreinigungsstufe, Zu- und Ablaufleitungen, Schächte und - sofern vorhanden - weitergehender Reinigungsstufen)
- Funktionskontrolle der maschinellen und elektrotechnischen Anlagenteile
- Schlammspiegelmessungen
- Funktionskontrolle der Steuerung A
- blaufbeprobung und Analytik
- Erstellen eines Wartungsprotokolls
- Eintrag ins Betriebsbuch
- Wie häufig sind Wartungen durchzuführen?
Die Häufigkeit der Wartungen ist system- und anlagenbezogen. Sie richtet sich i.d.R. nach den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung ([8] DIBt). Die Untere Wasserbehörde kann jedoch auch davon abweichende Wartungsintervalle vorgeben. Im Allgemeinen müssen naturnahe Anlagen mindestens einmal pro Jahr und technische Anlagen mindestens zweimal pro Jahr gewartet werden.
Ihre Frage: info@abwasser-dezentral.de
Warum muss ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden?Weil die überwachende Behörde festlegt, dass eine Kleinkläranlage die geforderten Überwachungswerte nur einhält, wenn sie eine bauaufsichtliche Zulassung und einen gültigen Wartungsvertrag hat. Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Was muss in einem Wartungsvertrag stehen?
Der Wartungsvertrag dient dazu, die Details zu Art, Umfang und Randbedingungen einer Wartung festzuhalten. Aus der Analyse zahlreicher Wartungsverträge können die folgenden Empfehlungen für die Inhalte von Wartungsverträgen abgeleitet werden: Allgemeine Angaben zu den Vertragspartnern, Bezeichnung der zu wartenden Anlage, Anzahl der Wartungstermine und Bestimmung der Monate, in welchen sie stattfinden, Pflicht zur Erstellung eines Wartungsberichtes, Aufzählung der Wartungstätigkeiten, z.B. auch als Verweis auf die bauaufsichtliche Zulassung der Anlage, Zugänglichkeit der Anlage, Sicherstellung der Einsicht in das Betriebsbuch zur notwendigen Unterlagendurchsicht, Kostenübernahme für Elektrizität und Wasser während der Wartung durch den Betreiber, Hinweis darauf, dass eine Wartung nur dann die Nutzungsdauer der Anlage erhöht, wenn der Betreiber seine Pflichten erfüllt, Kosten der Wartung, Betrag für Instandsetzungen, bis zu dem keine gesonderte Beauftragung durch den Betreiber erfolgen muss, Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer, Kündigung, Verlängerung etc., Berechtigung zur Weitergabe des Wartungsberichtes durch den Wartungsbetrieb an die Gemeinde und die zuständige Wasserbehörde, Anzeigen des Inkrafttretens und der Kündigung des Wartungsvertrages an die Gemeinde und die zuständige Wasserbehörde durch den Wartungsbetrieb. (Die Angaben basieren auf der Veröffentlichung: "Qualitätskriterien für den Einsatz von Kleinkläranlagen", KA-Abwasser, Abfall 2005 (52), Nr.2) - Gibt es "Fallen" beim Vertragsabschluss?
Mögliche Kostenfallen ergeben sich, z. B. durch unabgesprochene Entscheidungen der Wartungskräfte zur Instandsetzung.  | | TIPP: Legen Sie als Betreiber/Eigentümer deshalb einen finanziellen Rahmen fest, in dem der Wartungsfachmann erforderliche Arbeiten an der Anlage ausführen darf. Über den Rahmen hinausgehende Kosten sind im Einzelfall im Vorfeld abzusprechen. |
- Ist ein Wartungsvertrag vorzulegen, wenn die fertige Anlage abgenommen wird?
Ja. - Was passiert, wenn der Besitzer / Betreiber keinen Vertrag zu dem Zeitpunkt vorlegt?
Er wird aufgefordert, unverzüglich einen Wartungsvertrag abzuschließen. - Worauf sollte der Besitzer / Betreiber bei der Auswahl einer Wartungsfirma achten?
Es ist darauf zu achten, dass das Unternehmen eine Zertifizierung von unabhängiger Stelle vorweisen kann, die die Fachkunde dokumentiert. | | HINWEIS: Bei einer Gewässerverunreinigung haftet letztlich immer der Nutzungsberechtigte des Grundstückes, auch dann, wenn die Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. |
Ihre Frage: info@abwasser-dezentral.de
Was ist unter Wartung mit Fernüberwachung zu verstehen?Grundlage für die Fernüberwachung einer Kleinkläranlage ist der Einsatz von Sensoren, die relevante Parameter des Anlagenbetriebes kontinuierlich erfassen. Mit diesen Sensorinformationen wird mit Hilfe einer geeigneten Software der Anlagenzustand ermittelt, in ein Protokoll eingetragen und der Wartungsfirma übermittelt. Bei Störungen an der Anlage ist die Wartungsfirma sofort informiert und kann entsprechend handeln. Neben einer möglichen Reduzierung der Betriebs- und Wartungskosten werden damit die Vorraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der geforderten Ablaufqualität wesentlich verbessert. Zurzeit werden bei Kleinkläranlagen nur die technischen Aggregate im Rahmen der Fernüberwachung berücksichtigt. Ziel ist es, auch die Qualität des Ablaufes von Kleinkläranlagen zu überwachen. Es ist eine zunehmende Tendenz festzustellen, dass sich Betreiber an einer Fernüberwachung beteiligen. Dabei läßt sich jede Anlage nachrüsten. Aus Expertensicht ist dies eine sinnvolle Maßnahme im Hinblick auf den Gewässerschutz. Zusätzliche Fragen zum selben Thema - Wo liegen Vorteile für den Betreiber?
Eine Verringerung der Wartungsintervalle und eine längere Nutzungsdauer der Kleinkläranlage, da Störungen schneller erkannt und behoben werden können, führen eventuell zu geringeren Kosten.
Ihre Frage: info@abwasser-dezentral.de
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